Rinteln
Zwiebelduft aus Pizzeria sorgt für jahrelangen Streit Bad Eilsen (wm). Seit sechs Jahren tobt ein Rechtsstreit um die Frage, ob der Geruch einer Pizzeria an der Friedrichstraße in Bad Eilsen das Leben eines Ehepaares erheblich beeinträchtigt oder nicht.

„Von wegen es riecht“: Angelo Maisano schiebt in der Pizzeria „La Pergola“ an der Bad Eilser Friedrichstraße Leckeres in den Ofen. Foto: wk
Es ist ein Fall voller Merkwürdigkeiten. 16 Familien wohnen im Haus über der Pizzeria – doch nur eine fühlt sich vom Pizzageruch belästigt. Am meisten, heißt es in einem der zahlreichen Schreiben, störten die „Zwiebelgerüche“ aus der Pizzaküche – und die liegt zwei Etagen tiefer. Alle anderen Parteien fühlen sich nicht gestört – dafür gibt es sogar eine Unterschriftenliste. Der Landkreis, zuständig für Emissionen aus Gaststätten, sah bei der Abnahme des Betriebes keinen Grund einzuschreiten und hatte die Pizzeria genehmigt.
Beim Einzug hatte der Pizzeriabetreiber angeboten, ein Edelstahlentlüftungsrohr bis zum Dach bauen zu lassen – die Eigentümergemeinschaft des Hauses hatte abgelehnt – aus optischen Gründen. Um keinen unnötigen Ärger zu provozieren, schildert der Rintelner Rechtsanwalt Michael Box, der den Pizzeriabetreiber vertritt, habe der freiwillig darauf verzichtet, Fleisch- und Fischgerichte anzubieten. Noch nicht einmal eine Fritteuse sei im Betrieb, die einen Geruch nach Frittenfett verbreiten könnte.
Dass erst ein Amtsrichter, dann ein Ingenieur und danach weitere acht Probanden vor Ort schnüffeln gehen, um festzustellen, ob es nach Pizza riecht oder nicht, passiert sicher auch nicht häufig in der Rechtsgeschichte.
Dem Bückeburger Amtsrichter fiel in der Wohnung der Kläger weder Pizza- noch Zwiebelgeruch auf, er notierte in einem Aktenvermerk vielmehr: „Es roch leicht nach Putzmittel.“
Der Pizzabäcker musste für das letzte Gutachten mit einer Testgruppe von acht „geschulten Personen“ einer Diplom-Meteorologin aus Wunstorf dann sogar jede Menge Pizzen in den Ofen schieben, um ein rappelvolles Lokal zu simulieren.
Doch die acht Supernasen rochen in der Wohnung der betroffenen Familie, kann man dem Protokoll entnehmen, zuallererst Staub, Kaffee, Reinigungsmittel, doch keine Pizza – noch nicht einmal bei geöffneter Balkontür.
Erst als dann das Badezimmer und das Küchenfenster geöffnet wurde, habe es nach Pizza gerochen, heißt es in dem Gutachten – allerdings „dauerten die Gerüche jeweils nur wenige Sekunden bis Minuten“.
Dennoch kam die Meteorologin zu der Schlussfolgerung: An heißen Sommertagen mit viel Betrieb und einer Außengastronomie könnten möglicherweise unter Umständen Gerüche auftreten. Das liest sich im besten Juristenjargon so: „So hängt die Frage, ob eine derartige Belästigung als erheblich anzusehen ist, nicht nur von der jeweiligen Geruchskonzentration, sondern auch von der tages- und jahreszeitlichen Verteilung der Einwirkungen und weiteren Kriterien ab.“ Dafür gebe es jedoch keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, um sie für eine allgemeingültige Regelung nutzbar zu machen.
Das grundsätzliche Problem ist bekannt: Während es bei einer Lärmbelästigung präzise Grenzwerte gibt, benannt in Dezibel, die man auch messen kann, bleibt letztlich Geruch ein subjektiver Eindruck – abgesehen von einem so üblen Gestank, wie ihn Gülle oder Müll verbreiten können.
Ein Geruchsstreit, der inzwischen durch die Instanzen geht: Das Amtsgericht Bückeburg gab den Klägern Recht – der Richter hatte zwar selbst nichts gerochen, vermutete aber, es könne auch daran gelegen haben, dass in der Pizzeria relativ wenig los war.
Der Rintelner Rechtsanwalt legte Beschwerde ein, das Landgericht Bückeburg wies die Beschwerde zurück. Box wandte sich an das Oberlandesgericht Celle, das der Zivilkammer in Bückeburg aufgab, den Sachverhalt erneut zu prüfen. Die Richter setzten daraufhin über die Meteorologin die acht Supernasen in Marsch und wiesen danach die Beschwerde zurück. Woraufhin Box sich erneut an den Computer setzte und eine zweite Beschwerde für Celle formulierte – 16 Seiten lang, die ganze komplizierte Geschichte – diese Entscheidung steht noch aus.
Ausziehen können die geruchsempfindlichen Bewohner wohl nicht – es ist ihre Eigentumswohnung. Vermutet werden kann dagegen, dass es sich bei der Familie möglicherweise um Menschen handelt, die nicht nur auf Pizza, sondern auf jede Form der Gastronomie allergisch reagieren. Vor der Pizzeria war in den Räumen nämlich eine Eisdiele untergebracht. Und auch gegen die hatte die Familie ständige Beschwerden vorgebracht. Bleibt für Box die Frage: Wie riecht man Eis im zweiten Stock?