Rinteln

Nächste Runde: Künstler kontra Staatsanwalt
Rinteln (wm). Der Streit zwischen Staatsanwalt und dem Schaumburger Künstler und studierten Juristen Tom Sack geht in die nächste Runde. Die erste vor dem Amtsgericht Rinteln, wo es um ein von Sack gemaltes Porträt des ermittelnden Staatsanwaltes ging, endete mit einer Verwarnung für Sack.
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Jetzt sollte vor der großen Strafkammer in Bückeburg das Hauptverfahren wegen klassischer Kunstfälschung und Vermarktung von selbstgemalten Bildern unter eigens hierfür erfundenen Künstleridentitäten beginnen, das Gericht also die Frage beantworten, wann ist ein Bild echte Kunst und wann ist es eine Fälschung? Doch wie Tom Sack jetzt öffentlich machte, habe sein Rechtsanwalt Roman von Alvensleben aus Hameln ihm mitgeteilt, die Kammer habe erhebliche Bedenken gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens. Und das aus mehreren Gründen: So lasse sich anhand der Beweisführung der Staatsanwaltschaft in keinem der 201 Anklagepunkte ein hinreichender Tatverdacht herleiten. Neben Formfehlern und rechtlichen Fehldeutungen seien außerdem keinerlei gerichtsverwertbare Sachverständigengutachten zu den beschlagnahmten Kunstwerken eingeholt worden. Teilweise lägen die als Beweismittel benötigten Kunstwerke noch nicht einmal vor. Sack sieht die Situation so: „Die Anklage basiert auf Behauptungen, auf ungeprüften Annahmen.“

Sein Anwalt habe ihm mitgeteilt, die Kammer habe festgestellt, für eine fundierte Anklage seien weitere Ermittlungen notwendig, wobei die Sach- wie Rechtslage grundsätzlich nochmals kritisch zu hinterfragen sei. Die Kammer habe der Staatsanwaltschaft zunächst die freiwillige Rücknahme der Anklage nahegelegt. Ein endgültiger Beschluss über den Fortgang des Verfahrens sei noch nicht erlassen worden.

Sack, der sich im Internet als freischaffender Künstler und Designer präsentiert, sieht sich persönlich hier in seinem Kampf gegen die Staatsanwaltschaft bestätigt.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im April Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Rinteln eingelegt und unter anderem damit begründet, dass sich die Polizeibeamten nicht gerade vor die Kamera gedrängt hätten, die Durchsuchung der Wohnung von Sack also gerade nicht öffentlich gewesen sei. Polizeibeamte seien auch nicht relative Personen der Zeitgeschichte. Im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren habe es keine öffentliche Äußerungen von Polizei oder Staatsanwaltschaft gegeben.
Artikel vom 13.11.2009 - 23.00 Uhr

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