Rinteln

Bundesligist Gladbach um 3600 Euro geprellt

Rinteln (maf). Ein 39-jähriger Rintelner, der sich rund 90 Eintrittskarten für Heimspiele des Fußballbundesligisten Borussia Mönchengladbach erschwindelt hatte, ist nun wegen gewerbsmäßigen Betruges belangt worden. Richter Christian Rost verurteilte den vielfach vorbestraften und psychisch kranken Arbeitslosen zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten. Außerdem muss der von Rechtsanwalt Ralf Aden verteidigte Angeklagte demnächst 150 Stunden gemeinnützig arbeiten, sich um eine ambulante Psychotherapie bemühen und dem Traditionsverein Schadensersatz in Höhe von 3600 Euro leisten.

Mit seinem Urteil folgte Rost vollständig dem Antrag des Leitenden Oberstaatsanwalts Martin Appelbaum. Der Angeklagte hatte im Winter mehrfach Tickets für verschiedene Heimspiele des Bundesligisten über das Internet bestellt, Die Rechnungen nach Erhalt der Karten aber nicht bezahlt. Mit den Eintrittskarten fuhr der Mann dann zum Stadion und verkaufte einen Teil der Tickets zum halben Preis, andere verschenkte er.

Bei den ersten beiden Betrügereien orderte der 39-Jährige rund 40 Karten für das Punktspiel gegen den VfB Stuttgart und 14 Tage später weitere 48 Tickets für die Begegnung der Borussia gegen Schalke 04. In beiden Fällen wurden ihm die Eintrittskarten im Gesamtwert von knapp 3600 Euro mit der Post nach Hause geschickt. Allerdings konnte der Kaufpreis nicht von seinem Konto abgebucht werden, da der Arbeitslose dem Lastschrifteinzug widersprochen hatte. Mit den Tickets machte sich der Rintelner auf den Weg nach Mönchengladbach, um die Karten dort loszuwerden. Etwa die Hälfte will er vor dem Stadion zum halben Preis verkauft und die restlichen verschenkt haben.

Bei zwei weiteren Bestellungen war der Mann weniger erfolgreich. Für das Heimspiel gegen die TSG Hoffenheim hatte er insgesamt 100 Karten für etwa 4000 Euro geordert. Diese Tickets konnten ihm aber nicht mit der Post übersendet werden, weil das Punktspiel schon wenige Tage später stattfand. So wurden die Eintrittskarten an der Kasse hinterlegt, vom Rintelner jedoch nicht abgeholt.

Auf ähnliche Weise hatte sich der Angeklagte bereits im Sommer vorigen Jahres 15 Karten für ein Konzert der Gruppe „Pur“ ergaunert. In diesem Fall holte er die Tickets persönlich ab, den Kaupreis (825 Euro) blieb er jedoch erneut schuldig. Mit den Karten fuhr er dann zum Konzert nach Bremen, konnte aber eigenen Angaben zufolge nur einen Teil der Tickets veräußern.

Aus rechtlichen Gründen wurde eine Bestrafung für diesen Betrug in eine frühere Verurteilung einbezogen. Bei dieser handelte es sich um eine viermonatige Bewährungsstrafe, die das Rintelner Amtsgericht im Januar unter anderem wegen zweier Körperverletzungen verhängte. Aus dem Betrug beim „Pur“-Konzert und den Körperverletzungen wurde jetzt eine weitere Strafe von sechs Monaten gebildet. Beide Sanktionen (21 Monate/sechs Monate) wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Artikel vom 27.09.2011 - 00.00 Uhr
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