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Drei Jahre Gefängnis für den Messerstecher Bad Nenndorf/Bückeburg (ly). Zu drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei hat das Bückeburger Landgericht gestern den Messerstecher von Bad Nenndorf verurteilt. Für die Hinterbliebenen des getöteten Libanesen (27) sind es ,,nur‘‘ drei Jahre.
„Ich kann mir vorstellen, dass dieses Urteil für Sie kaum akzeptabel ist“, wandte sich die Vorsitzende Richterin Birgit Brüninghaus direkt an die Familie des Todesopfers. „Juristisch hatten wir keine andere Wahl“, fügte sie hinzu. Restlos aufgeklärt ist die Bluttat im Kurpark nicht. Am Ende eines Mammut-Prozesses mit 35 Zeugen (von denen keiner Augenzeuge war) und vier Gutachtern geht die 1. Große Jugendkammer im Fall des tödlichen Messerstiches von Nothilfe aus, also Notwehr zugunsten eines Dritten. Dieser Dritte, ein gestern freigesprochener Freund des Messerstechers, hatte bewusstlos geschlagen am Boden gelegen, umringt von vier Männern.
In jener bedrohlichen Situation habe der Russlanddeutsche um das Leben seines Freundes gefürchtet, wahllos zugestochen und den Libanesen getroffen, der ihm den Rücken zugedreht habe, so Brüninghaus. „Dieses Verhalten war durch Nothilfe gerechtfertigt. Er durfte nicht bestraft werden.“ Den Tod des 27-Jährigen habe der Messerstecher (35), der in der Ukraine Boxer war, allerdings billigend in Kauf genommen.
Ein zweiter Mann türkischer Herkunft war am Abend des 2. Oktober durch einen anschließenden Messerstich in den Oberbauch lebensgefährlich verletzt und nur durch eine Notoperation gerettet worden. In diesem Fall sei ein „Tötungsvorsatz nicht sicher festzustellen“, hieß es in der Urteilsbegründung, deshalb gefährliche Körperverletzung. Der Angeklagte habe „reflexartig“ zugestochen. Zuvor hatte der Türke (19) eine Bewegung in Richtung des Deutschrussen gemacht, ohne diesen jedoch angreifen zu wollen.
„Was geht in den Köpfen solcher Menschen vor?“ fragte sich Richterin Brüninghaus. „Mir fehlen die Worte.“ Fassungslos zeigte sich die Vorsitzende darüber, dass der Russlanddeutsche „ein solch gefährliches Messer“ (Klingenlänge 20 Zentimeter, aufklappbar und selbstgebaut) mit in den Kurpark genommen hatte. Nicht zu begreifen sei, „dass ein junger Mann wegen einer Lappalie sterben muss und ein anderer schwer verletzt wird“.
Zugetragen hatte sich die „Lappalie“ am Mittag des 2. Oktober. Im Gedränge an der Kasse eines Bad Nenndorfer Supermarktes berührte der spätere Messerstecher im Beisein des Libanesen dessen Freundin, nach Überzeugung der Kammer ohne sexuelle Ansichten.
Nach einem ersten Handgemenge vor dem Geschäft sollte die Sache später „geklärt“ werden. Sechs Männer trafen sich abends im Kurpark, der Deutschrusse ging mit einem Freund dorthin. Es kam zur Schlägerei, der die tödliche Eskalation folgte. Der verblutende Libanese zog noch eine Schreckschusspistole, die aber nicht funktionierte.
Einen Cousin des Todesopfers hat das Gericht gestern wegen Körperverletzung zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Drei weitere Angeklagte wurden freigesprochen. Gegen die Urteile ist noch Revision möglich.
Zur Urteilsverkündung hatte die Justiz ihre Sicherheitsvorkehrungen weiter verschärft. Alle Zuhörer wurden nach Waffen durchsucht, überall war Polizei. Zu den befürchteten Racheakten kam es jedoch nicht.