Bückeburg
Neue Satzung hilft der Awo, Steuern zu sparen Bückeburg (wk). Der Ortsverein Bückeburg der Arbeiterwohlfahrt (Awo) hat sich nach langen Jahren erstmals eine Satzung gegeben. Bei der Jahresversammlung in der Begegnungsstätte an der Herderstraße war dieser Punkt der wichtigste auf der Tagesordnung. Außerdem drehte sich alles um die üblichen Regularien wie Berichte und Ehrungen.
Wenn sich der Awo-Ortsverein am vergangenen Dienstag nach so vielen Jahren seines Bestehens eine Satzung gegeben hat, so geht das auf eine Empfehlung des Awo-Kreisverbandes zurück. „Satzungsfragen sind oft etwas Unangenehmes und für viele auch Überflüssiges“, stellte Ernst Kastning, der Schriftführer des Ortsvereins, bei der Vorstellung des Satzungsentwurfes fest. Es sei aber dennoch gut, Regeln zu haben, suchte er, etwaige Bedenken schon im Ansatz zu zerstreuen. Vorteile einer solchen Satzung lägen beispielsweise im Bereich von Geschäfts- und Haftungsfragen seitens der Vorstandsmitglieder. Auch könne der Verein durch eine Satzung in steuerlicher Hinsicht als gemeinnützig eingestuft werden und dürfe dann vom Finanzamt anerkannte Spendenquittungen ausstellen. Das – aufgrund einer Mustersatzung des Awo-Bundesverbandes verfasste – Regelwerk wurde von der Versammlung schließlich einstimmig befürwortet.
In seinem Jahresbericht rief der Vorsitzende Stephan Hartmann Veranstaltungen des Jahres 2009 in Erinnerung und ehrte – gemeinsam mit dem Vize-Geschäftsführer des Awo-Bezirksverbandes Hannover – langjährige Mitglieder.